Wer heute neu baut, bekommt vom Staat vor allem eines: günstigere Zinsen. Die KfW vergibt Förderkredite für effiziente Neubauten und für Familien. Dazu kommen Programme der Länder, in Rheinland-Pfalz über die ISB, im Saarland über die SIKB. Entscheidend ist die Reihenfolge: Viele Anträge müssen gestellt sein, bevor Sie Verträge unterschreiben oder mit dem Bau beginnen. Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich oft, prüfen Sie deshalb vor dem Antrag die offiziellen Seiten.
- Die KfW fördert Neubauten mit zinsgünstigen Krediten, nicht mit Zuschüssen. Je nach Programm bis 100.000 € oder 150.000 € je Wohneinheit.
- Familien mit Kind und begrenztem Einkommen können über „Wohneigentum für Familien“ (300) bis zu 270.000 € Kredit bekommen.
- Die Förderung für Effizienzhaus 55 läuft nur noch, solange Mittel da sind, längstens bis 31.12.2026.
- In Rheinland-Pfalz gibt es das ISB-Darlehen Wohneigentum, im Saarland die Eigentumsförderung der SIKB. Beide haben Einkommensgrenzen.
- Einen BEG-Zuschuss für die Wärmepumpe gibt es im Neubau nicht.
- Fast immer gilt: erst Antrag, dann Vertrag und Baubeginn. Ein Energieeffizienz-Experte ist bei der KfW Pflicht.
Wie Neubauförderung heute funktioniert
Die Bundesförderung für Neubauten läuft über die KfW. Sie gibt keine Zuschüsse, sondern Kredite mit verbilligtem Zins. Den Kredit beantragen Sie nicht selbst bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Ihren Finanzierungsvermittler. Aktuelle Zinsen finden Sie auf kfw.de.
Gefördert wird in der Regel nicht das Haus an sich, sondern ein bestimmter Standard. Je effizienter und klimafreundlicher das Haus, desto mehr Programme kommen infrage. Die wichtigste Grenze ist das Effizienzhaus 40 (EH 40). Ein solches Haus braucht nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes. Öl-, Gas- und Biomasseheizungen sind dabei ausgeschlossen. In der Praxis heißt das meist: Wärmepumpe. Was eine Wärmepumpe kostet, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe im Neubau.
KfW-Programme für den Neubau
Klimafreundlicher Neubau (297, 298): Gefördert wird ein EH 40, das in der Ökobilanz über den ganzen Lebenszyklus die Treibhausgas-Grenze des Qualitätssiegels QNG-PLUS einhält. Diese Lebenszyklusanalyse (LCA) erstellt der Energieeffizienz-Experte. Kredit: bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Mit einem QNG-Zertifikat steigt der Betrag auf bis zu 150.000 €.
Effizienzhaus 55 (im selben Programm): Seit Dezember 2025 fördert die KfW wieder Häuser im Standard EH 55, mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Die Heizung muss vollständig mit erneuerbaren Energien arbeiten, und beim Antrag muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Eine LCA ist nicht nötig. Der Bund hat das Budget im Oktober 2026 aufgestockt. Anträge gehen nur, solange Mittel reichen, spätestens bis zum 31.12.2026.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296): Hier reicht ein EH 55, dazu kommen eine LCA und Vorgaben zur Mindestzahl der Wohnräume je nach Wohnfläche. Das soll kompakte Grundrisse fördern. Kredit: bis zu 100.000 € je Wohneinheit. 296 und 297/298 können Sie nicht für dieselbe Wohneinheit kombinieren.
Wohneigentum für Familien (300): Für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 € betragen, plus 10.000 € je weiterem Kind. Sie dürfen noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen, auch keinen Anteil. Das Haus muss die Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude erfüllen, also EH 40 mit LCA.
| Programm | Kredit je Wohneinheit | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|
| 297/298 Klimafreundliches Wohngebäude | bis 100.000 € | EH 40 + LCA, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung |
| 297/298 mit QNG | bis 150.000 € | zusätzlich QNG-Zertifikat |
| 297/298 EH 55 | bis 100.000 € | 100 % erneuerbare Heizung, Baugenehmigung, Antrag bis spätestens 31.12.2026 |
| 296 Niedrigpreissegment | bis 100.000 € | EH 55 + LCA, Mindestzahl Wohnräume |
| 300 Wohneigentum für Familien | 170.000–220.000 € (mit QNG 220.000–270.000 €) | Kind unter 18, Einkommensgrenze, EH 40 + LCA |
Landesförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Rheinland-Pfalz: Das ISB-Darlehen Wohneigentum richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Ihr Einkommen darf die Grenze nach Landeswohnraumförderungsgesetz um höchstens 60 % überschreiten. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Für jedes Kind und weitere Fälle gibt es Zusatzdarlehen von je 5 %. Der Höchstbetrag liegt je nach Mietenstufe des Ortes bei 150.000 €, 175.000 € oder 190.000 €, ab dem dritten Kind 10 % mehr. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 5 % oder 7,5 % des Darlehens, für Neubauten, die bestimmte Energievorgaben erfüllen, 2,5 Prozentpunkte mehr. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, also etwa beim Landkreis oder bei der Stadt Kaiserslautern.
Saarland: Die SIKB vergibt im Rahmen der Eigentumsförderung Darlehen mit festem Zins von 1,0 % für die ganze Laufzeit, bis zu 2.000 € je m² förderfähiger Wohnfläche. Für jedes Kind gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 %, höchstens 20 %. Die Einkommensgrenzen sind eng: laut Merkblatt 48.200 € für zwei Personen, plus 7.900 € je weiterer Person, berechnet nach den Abzügen des Landesrechts. Sie brauchen mindestens 15 % Eigenkapital, und eine separate fossile Heizung ist nicht förderfähig.
Gibt es einen Zuschuss für die Wärmepumpe im Neubau?
Nein. Die bekannte Heizungsförderung der KfW (458) mit bis zu 70 % Zuschuss gilt nur für bestehende Gebäude. Der Bauantrag muss beim Förderantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten scheidet dieser Zuschuss damit aus.
Die Heiztechnik ist im Neubau trotzdem gefördert, nur indirekt: Sie ist Teil der Effizienzhaus-Kredite. Wer mit Wärmepumpe ein EH 40 oder EH 55 erreicht, kann die Kosten über den KfW-Kredit mitfinanzieren.
Wohn-Riester: Altersvorsorge fürs eigene Haus
Mit einem Riester-Vertrag können Sie gefördertes Guthaben für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen oder damit einen Baukredit tilgen. 2026 gibt es eine Grundzulage von bis zu 175 € im Jahr und eine Kinderzulage von 185 € oder 300 € je Kind, je nach Geburtsjahr. Die Förderung wird im Alter nachgelagert versteuert.
Mit der Altersvorsorgereform sollen sich Zulagen und Regeln ab 2027 ändern. Bestehende Verträge behalten ihren Schutz. Lassen Sie sich vorher von Ihrem Anbieter beraten.
Ablauf: die richtige Reihenfolge
Wer zu früh unterschreibt oder anfängt, verliert die Förderung. So gehen Sie vor:
- Energieeffizienz-Experten beauftragen. Er muss auf der Expertenliste der dena stehen. Er plant den Standard mit und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), bei EH 40 auch die LCA.
- Finanzierung klären und den KfW-Kredit mit der BzA über Ihre Bank beantragen.
- Verträge erst nach dem Antrag schließen. Bei der KfW ist ein Vertrag vorher nur mit aufschiebender Bedingung erlaubt, die von Anfang an drinstehen muss.
- Landesförderung ebenfalls vor Baubeginn beantragen. Im Saarland zählt schon ein Bauvertrag ohne Rücktrittsrecht als Beginn.
- Nach der Zusage bauen. Am Ende bestätigt der Experte mit der „Bestätigung nach Durchführung“, dass der Standard erreicht ist.
Planen Sie neben dem Kredit auch Ihr Eigenkapital und die Nebenkosten ein, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer von 5 % in Rheinland-Pfalz oder 6,5 % im Saarland. Mehr dazu in den Ratgebern Eigenkapital beim Hausbau und Baunebenkosten.
Förderung mit Südwest Massivhaus planen
Als Town & Country Lizenzpartner bauen wir schlüsselfertige Massivhäuser zum Festpreis in der Pfalz und im Saarland. Welchen Effizienzstandard Ihr Haus erreichen soll, legen wir mit Ihnen fest, bevor Sie unterschreiben. Ihr fester Ansprechpartner begleitet Sie dabei.
Haben Sie schon ein Grundstück im Blick? Wir prüfen es kostenlos. Einen Termin im Musterhaus können Sie über unser Kontaktformular vereinbaren.
Häufige Fragen
Bekomme ich für meinen Neubau einen Zuschuss?
Für private Bauherren gibt es beim Neubau derzeit vor allem zinsgünstige Kredite. Ein Zuschuss kommt indirekt über Tilgungszuschüsse der Landesförderung, etwa bei der ISB in Rheinland-Pfalz oder bei der SIKB im Saarland.
Kann ich den KfW-Antrag nach dem Bauvertrag stellen?
In der Regel nicht. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt sein, oder der Vertrag enthält von Anfang an eine aufschiebende Bedingung. Bauarbeiten dürfen erst nach dem Antrag beginnen. Für EH 55 gelten Sonderregeln, fragen Sie dazu Ihre Bank.
Zählt beim Familienprogramm das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Die KfW verlangt die Bescheide als Nachweis.
Was kostet der Energieeffizienz-Experte?
Die Kosten hängen vom Umfang ab, etwa davon, ob eine LCA oder ein QNG-Zertifikat nötig ist. Holen Sie sich vorab ein Angebot ein und fragen Sie Ihre Bank, ob die Kosten in die förderfähigen Kosten einfließen.





